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Sofortmeldepflichtige Betriebe
Arbeitsverträge / Niederschriften
Neufassung des Nachweisgesetzes ab dem 01.08.2022
Bezüglich der Vertragsform ist ab 01.08.2022 die Neufassung des Nachweisgesetzes zu beachten, dies gilt für alle Arbeitnehmer auch Minijobber!
Die wesentlichen Vertragsinhalte müssen schriftlich fixiert werden – entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Dokument zum Arbeitsvertrag.
Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen vom Arbeitgeber unterschrieben werden und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Das ist nicht neu, denn auch vor dem 01.08.2022 galt das Nachweisgesetz.
Neu ist, dass bei Nichtbeachtung der Anforderungen aus dem Nachweisgesetz ab dem 01.08.2022 ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro je Einzelfall erhoben werden kann.
Außerdem hat der Gesetzgeber die Definition der schriftlich zu fixierenden wesentlichen Vertragsbedingungen konkreter gefasst.
Siehe dazu im Einzelnen das beigefügte Dokument.